![]() |
|
|
|
Internetauftritt
der Arztpraxis
Im Zeitalter der Globalisierung und Digitalisierung der Gesellschaft werden neue Medien immer wichtiger. In den letzten Jahren hat sich vor allem das Internet als Quelle unzähliger Informationen auf der ganzen Welt etabliert. Nahezu jede internationale Firma, jeder größere Betrieb und viele Dienstleistungsunternehmen haben bereits erkannt, dass Kunden ein umfangreiches Angebot im WWW honorieren und sich gerne auf diese Art über das Unternehmen informieren. Auch im "Unternehmen" Arztpraxis nimmt das Internet Einzug; sei es, um einfach als zusätzliche Werbung einige Informationen über die Praxis zusammenzustellen, oder auch, um darüber hinaus detailliert Einblicke zu geben in die verschiedenen Qualifikationen und Zusatzausbildungen des Arztes. Links zu anderen Seiten, die über spezielle Krankheiten näher informieren, runden das Angebot ab. Weitere Vorteile eines Internetauftritts bestehen darin, einer nahezu unbegrenzten Anzahl von Patienten auf einfache Weise durch Suchmaschineneinträge, die direkt auf die eigene Praxis führen, überhaupt erst einmal das nötige Wissen zu geben, dass hier ihre Probleme therapiert werden können. Dies mag vielleicht theoretisch klingen anhand des kleinen Einzugsgebietes der durchschnittlichen Arztpraxis, doch schon in kleineren Städten mit einigen Kollegen desselben Fachgebiets ist es an der Tagesordnung, dass den Facharzt praktisch der Hausarzt auswählt, oder dass untergeordnete Gesichtspunkte wie gleiche Strasse etc. eine zu bedeutende Funktion einnehmen. Gerade hier ermöglicht das Internet - einen aufgeschlossenen, sich interessierenden Patienten vorausgesetzt - eine Arztauswahl durch Kriterien wie Persönlichkeit des Arztes, Qualifikation, Zusatzgebiete und alternative Behandlungsinteressen. Auch wenn von dieser Form der Arztsuche heute sicher noch nicht die Mehrzahl der Patienten gebrauch macht, wird sich in den nächsten Jahren viel tun. Seit einigen Jahren ist ein kontinuierlich steigendes Interesse des Laien an medizinischen Themen festzustellen. Durch die erneute Novellierung der Werberegelungen in der Musterberufsordnung auf dem 105. Deutschen Ärztetag in Rostock wurden die Tore geöffnet für eine umfangreichere Informationspolitik für Ärzte. Wenn die Bestimmungen in den nächsten Monaten in Landesrecht umgesetzt werden und damit Gültigkeit erlangen, wird das Internet ein wichtiges Instrument zur Arztsuche werden. Die Frage, wie der moderne Arzt mit eingeführter Praxis in heutiger Zeit handeln soll, lässt sich sicher nicht allgemein beantworten. Es kann nicht für jeden eine aufwendige Gestaltung eines Internetauftritts durch eine Werbeagentur - die immerhin Tausende von Euro verschlingt - empfohlen werden. Gerade für diejenigen Ärzte, denen ein "großer" Einstieg zu umfangreich ist, die aber dennoch den Anschluss nicht verpassen wollen und sich mit einer optisch unbefriedigenden, allzu knappen, jedoch kostenlosen Visitenkarte im Netz nicht zufrieden stellen lassen, haben wir unser Modulsystem für den Internetauftritt der Arztpraxis entwickelt. Es verbindet verschiedene Module ( wie die Auswahl von bestimmten optischen Aspekten der Homepage ) mit der Möglichkeit, individuelle Textpassagen, Bilder, Tabellen oder sonstiges frei zu integrieren. Für bereits bestehende Homepages bieten wir eine Information über wichtige berufsrechtliche Regelungen, Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen an. So werden Sie in regelmäßigen Abständen auf den aktuellen Stand gebracht und ersparen sich mühevolle Recherche Bei Websites von Arztpraxen kommt es häufig zu einem
Mit dem Medium Internet haben die niedergelassenen Ärzte
neue Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und Kommunikation mit ihren
Patienten gewonnen. Etwa 80 Prozent der untersuchten Berufstätigen
zwischen 16 und 63 Jahren informieren sich nach der Public Health &
Prevention-(PHP-)Studie der Universität Heidelberg aktiv mindestens
einmal monatlich über Gesundheitsthemen, 20 Prozent davon recherchieren
auch im Internet. Rechnet man diesen Anteil hoch, so ergibt dies eine
Zahl von circa 6,5 Millionen Menschen in Deutschland, die im Internet
Rat zu ihrer Gesundheit suchen (9).
Werben oder informieren? Die Grenzen sind fließend.
Jede Arztpraxis, die eigentlich nur informieren möchte,
muss sich dennoch mit den gesetzlichen Auflagen befassen. Ebenso wie
in anderen Ländern genießt der Patient auch in Deutschland
Schutzrechte als Verbraucher. Die Regelungen hierzu unterscheiden sich
von Land zu Land. So werden die Möglichkeiten legaler Werbung für
Arztpraxen und Krankenhäuser in Lateinamerika und in den USA großzügiger
gehandhabt als bei uns, wie beispielsweise anhand der Werbeanzeigen
in Printmedien deutlich wird.
Die in der MiM-Studie untersuchten Websites wurden
über eine gängige Suchmaschine ausgewählt und in der
Reihenfolge ihrer Auflistung besucht. Insgesamt wurden 107 Internet-Seiten
von niedergelassenen Ärzten zwischen Juni und Oktober 2001 über
verschiedene Browser dargestellt und analysiert. In der inhaltlichen
Wertung wurden einfache personelle Angaben der Arztpraxis (Fachgebiete,
Schwerpunkte, Ausbildung und andere), organisatorische Hinweise (Sprechzeiten,
Anfahrtsskizzen und andere) sowie medizinische Informationen zu Krankheit,
Diagnostik und Behandlung berücksichtigt. Als Merkmalsausprägung
wurde Information vorhanden oder Information nicht
vorhanden vorgegeben. Zusätzlich wurde die äußere
Gestaltung der Seite mit einer Gesamtnote von 1 bis 6 bewertet. In die
gestalterische Gesamtnote flossen die Übersichtlichkeit der Seite,
Farb- und Schriftgestaltung, Textmenge und -anordnung, grafische Elemente
beziehungsweise Abbildungen, Verständlichkeit im visuellen Aufbau
und die Menüführung ein.
Die Ergebnisse der Pilotstudie zeigen, dass bei den Niedergelassenen
Informations- und Aufklärungsbedarf vorhanden ist, da nicht anzunehmen
ist, dass eine Arztpraxis bewusst zur Patientenbeeinflussung rechtswidrige
Darstellungen einsetzt. Die Vorgaben der (Muster-)Berufsordnung sind
für den juristischen Laien jedoch nicht leicht verständlich.
Auch sind von der MBO abweichende, länderspezifische Regelungen
der Landesärztekammern möglich. Die Rechtsvorgaben für
die Erstellung von Werbe- und Informationsmedien bei den Niedergelasse- zZitierweise dieses Beitrags: Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf das Literaturverzeichnis, das beim Verfasser und über das Internet (www.aerzteblatt.de) erhältlich ist. Anschrift für die Verfasser: Internet: http://www.medizin-marketing.org
Einige Referenzen finden Sie hier |